Auslaufende "Einleitgenehmigung in den Bürgermeisterkanal“
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Dezentrale Schmutzwasserbeseitigung
Die Genehmigung für das Einleiten von vorgeklärten Abwässern in einen s.g. Bürgermeisterkanal (BMK) findet ihre rechtliche Grundlage im § 5, Absätze 1 und 2 der Abwasserbeseitigungssatzung des Wasser- und Abwasserverband Saale-Unstrut-Finne (WAV) vom 20.03.2023 (https://www.wav-saale-unstrut-finne.de/satzungen.html)
Die im Jahr 2009 erteilten Einleitgenehmigungen laufen zum Ende das Jahres 2024 aus.
Hiervon betroffen sind die Ortslagen
Kalbitz
Steinbach
Wallroda
Bergwinkel
Steinburg
Borgau
Wir bitten alle hiervon betroffenen Grundstückseigentümer zu prüfen, wie lange die für Ihr Grundstück erteilte Genehmigung noch gültig ist.
Um über den Weiterbetrieb der vollbiologischen Entwässerungsanlage mit Einleitung in den „Bürgermeisterkanal“ entscheiden zu können, ist es erforderlich einen formlosen „Antrag auf Verlängerung der Einleitgenehmigung in den Bürgermeisterkanal“ zu stellen.
Bei Entwässerungsbedarf / Abwasseranfall ist, mindestens 3 Monate vor Ablauf der Frist, eine Verlängerung der Einleitgenehmigung zu beantragen.
Um über den Antrag auf Verlängerung entscheiden zu können, ist die Beilegung folgender Unterlagen erforderlich:
- Angabe aller Flurstücke, welche in die Entwässerungsanlage einleiten
(Gemarkung, Flur, Flurstück)
- Kopie des aktuell gültigen Wartungsvertrages – unterschrieben vom Wartungs-
unternehmen und vom Kunden
- Kopie aller Wartungsprotokolle der letzten 3 Jahre
Sollte kein Entwässerungsbedarf mehr bestehen (z.B. Leerstand, Baufälligkeit, Umnutzung für Lagerzwecke…), besteht die Möglichkeit eine „Aussetzung vom Anschluss- und Benutzungszwang“ an den BMK zu beantragen. Der Antrag ist ausreichend zu begründen.
Einer Aussetzung kann jedoch nur zugestimmt werden, wenn nachweislich keine Wasserentnahmestelle vorhanden und somit nicht mit Abwasseranfall zu rechnen ist. Zu den Wasserentnahmestellen zählen auch Brunnen, Quellen und Regenwasseraufbereitungsanlagen, deren Wasser durch Nutzung als Abwasser anfällt.
Die Antragsunterlagen sind zu senden an:
Wasser- und Abwasserverband
Saale–Unstrut–Finne
Gewerbegebiet Kiesgrube 2
06632 Freyburg (Unstrut)
info@wav-suf.de
Ansprechpartner für Anfragen:
Frau Wengel
Tel.: 034464 / 661-31
Mail: k.wengel@wav-suf.de